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21. April 1849: Gründung der ersten politischen Zeitschrift für Frauen: die "Frauen-Zeitung"

Am 21. April 1849 erschien die erste Ausgabe der „Frauen-Zeitung“. Es war die erste von Frauen betriebene politische Zeitung in Deutschland und wurde von der Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Louise Otto-Peters gegründet. Sie forderte die vollständige Gleichberechtigung von Frauen und Männern, was damals sehr radikal war. 1850 wurde sogar wegen ihr ein Paragraph ins Pressegesetz geschrieben.

Der als „Lex Otto“ bekannte Gesetzesteil verbot Frauen die Herausgabe von Zeitungen. Daraufhin musste die „Frauen-Zeitung“ ihr Erscheinen einstellen.

18. Oktober 1865: Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF)

Am 18. Oktober 1865 wurde der erste Frauenverein, der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF), gegründet. Er wurde von Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt gegründet und war der „Startschuss“ für die organisierte Frauenbewegung. Der Verein setzte sich für eine bessere Mädchenbildung und verbesserte Arbeitsbedingungen für Frauen ein. Außerdem wurde versucht, Frauen auch politische Bildung zu vermitteln, damit sie sich besser für ihre eigenen Belange einsetzen konnten. 2015 feierte der Verein sein 150. Gründungsjubiläum.

1894: Gründung der "Gesellschaft zur Förderung der geistigen Interessen der Frau" in München

Der Verein wurde von der radikalen Frauenrechtlerin Anita Augspurg gegründet. Der Verein sollte die Teilhabe der Frauen am öffentlichen Leben fördern. Ihm gehörten zahlreiche Prominente, etwa Rainer Maria Rilke, an. 1899 erfolgte die Umbenennung in „Verein für Fraueninteressen“. Seit diesem Jahr organisierte der Verein auch einmal jährlich den „Allgemeinen bayerischen Frauentag“. Bald wurden Ortsgruppen in weiteren bayerischen Städten gegründet. Schwerpunkte des Vereins waren die Frauenbildung sowie die Rechtsberatung von Frauen. Der Verein setzt sich auch heute noch für die Belange von Frauen ein.

21. September 1903: Einführung des Studierrechts für Frauen an bayerischen Universitäten

Am 21. September 1903 genehmigte Prinzregent Luitpold ein Gesuch des Kultusministeriums, welches bat, auch Frauen ein Studium zu erlauben. Damit war Bayern der zweite Gliedstaat des Deutschen Reiches, welcher dies erlaubte. Davor hatte sich eine Vielzahl von Vereinen für das Immatrikulationsrecht eingesetzt, aber die Sache nahm erst Fahrt auf, als sich auch die Väter von unverheirateten Töchtern aus dem Bürgertum dafür einsetzten. Es gab nämlich immer mehr unverheiratete Töchter, welche dann vom Vater mitversorgt werden mussten. Deren Engagement für das Studierrecht von Frauen hatte also auch pragmatische Gründe.

15. Mai 1908: Änderung des Vereinsrechts

Am 15. Mai 1908 trat das Reichsvereinsgesetz in Kraft und erlaubte Frauen erstmals seit 1850 den Eintritt in eine politische Partei oder Verein sowie die Gründung von diesen. Frauen durften erst seit 1902 politische Versammlungen besuchen, hatten allerdings kein Rede- oder Beteiligungsrecht. Das änderte sich mit dem neuen Gesetz, das damit ein wichtiger Schritt zum Frauenwahlrecht war, da jetzt Frauen ihre Belange organisierter ausdrücken konnten.

08. November 1918: Einführung des Frauenwahlrechts in Bayern

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Monarchie in Bayern gestürzt und in der Nacht vom 7. auf den 8. November der Freistaat Bayern ausgerufen. Frauen erhielten im Freistaat zugleich auch das aktive und passive Wahlrecht. Damit war Bayern ein Vorreiter in Deutschland, denn auf Reichsebene wurde das Frauenwahlrecht erst am 12. November 1918 eingeführt. Auch bei den Wahlen waren die bayerischen Frauen eher dran: Die erste gleichberechtigte Wahl in Deutschland war die bayerische Landtagswahl am 12. Januar 1919. Erst eine Woche später, bei den Reichstagswahlen, durften auch die übrigen Frauen in Deutschland das erste Mal zur Wahl gehen.

Ab 1933: Gesetze zur Verdrängung der Frau aus der Arbeitswelt

Nach ihrer Machtübernahme 1933 forcierten die Nationalsozialisten die Rückkehr der Frau zum Lebensradius der Kaiserzeit „Kinder, Küche, (Kirche)”. Man entfernte Frauen systematisch aus der Arbeitswelt. Beamtinnen wurde die Ausübung ihrer Tätigkeit verboten und an den Universitäten wurde der Anteil von Studentinnen auf 10 Prozent festgelegt. Habilitieren durften Frauen gar nicht mehr. Zudem wurden Anreize geschaffen, damit Frauen nach einer Geburt nicht mehr in den Beruf zurückkehrten. Mit der Einführung der Muttertages 1934 und des Mutterkreuzes 1938 sollte das Rollenverständnis der Frau als Mutter weiter verfestigt werden. Allerdings wurden die Regeln während des Zweiten Weltkriegs gelockert, da viele Männer an der Front kämpften und somit Arbeitskräfte im Land fehlten.

23. Mai 1949: Festschreibung der Gleichberechtigung im Artikel 3 des GG

Am 23. Mai trat das Grundgesetz in Kraft und somit auch der Artikel 3. Dieser garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet die Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Die explizit formulierte Gleichberechtigung von Frauen und Männer im Grundgesetz verdanken wir Elisabeth Selbert, welche sich für die Aufnahme dieses Absatzes in den Artikel stark machte und gegen viele Widerstände, teilweise auch von anderen Frauen, durchsetzte. Die Bayerische Verfassung von 1946 beschäftigt sich in Artikel 118 (2) ebenfalls mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau, schreibt aber zurückhaltender, dass Männer und Frauen „grundsätzlich“ dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten hätten, was Raum für Einschränkungen bot.

13. September 1968: Tomatenwurf auf die Führung der SDS

Am 13. September 1968 warf Sigrid Rüger auf dem Parteitag des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) Tomaten auf dessen Führungsriege. Der SDS kämpfte als außerparlamentarische Abspaltung der SPD gegen den Staat, den sie als autoritär und reaktionär empfand. Doch wenn auch Gleichberechtigung und Selbstbestimmung zu den Grundwerten der SDS gehörten, spiegelten sich diese nicht im Verhältnis der Geschlechter wieder. Gegen die Weigerung der Männer des SDS, Fragen der Geschlechtergerechtigkeit auf ihre Agenda zu setzen, protestierte Sigrid Rüger mit ihrem Tomatenwurf. Ihre Aktion wird als Initialzündung für die zweite Welle der Frauenbewegung gesehen.

6. Juni 1971 Sternartikel: „Wir haben abgetrieben.“

In der „Selbstbezichtigungskampagne“ bekannten 374 Frauen, darunter auch solche aus Bayern, einen Schwangerschaftsabbruch gehabt und damit gegen den Paragraphen 218 verstoßen zu haben. Dieser verbot Abtreibungen. Mit dieser Kampagne, die Alice Schwarzer initiiert hatte, sollte eine Diskussion über das Abtreibungsrecht angestoßen werden.

01.03.1990: Die erste Polizistin in Bayern tritt ihren Dienst an

Erst seit 1990 gibt es Polizistinnen in der bayerischen Polizei. Zuvor war der Dienst in Uniform reine Männerdomäne, denn Frauen galten als zu wenig belastbar für diese Tätigkeit. Heute ist knapp ein Viertel der bayerischen Polizei weiblich.

1994: Gesetze zur Förderung der Gleichberechtigung

Im Jahr 1994 wurden einige Gesetze verabschiedet, um die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann, besonders im Bereich „Arbeit“, zu fördern. Am bedeutendsten ist hierbei die Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes. Durch diese wird die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann nicht mehr nur festgeschrieben, sondern der Staat dazu verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung zu fördern.

1. Juli 1997: Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar

Am 1. Juli 1997 trat der neuformulierte § 177 des Strafgesetzbuchs in Kraft. Mit diesem wurde die Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Davor wurde die Vergewaltigung als „außerehelicher“ Akt definiert, so dass Ehefrauen vor diesem Verbrechen nicht durch das Gesetz geschützt waren. Den Gesetzantrag eingebracht hatte eine Gruppe von Parlamentarierinnen, darunter die langjährige bayerische FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ihre Initiative war allerdings nicht die erste ihrer Art. Ein erster Versuch zur Paragraphenänderung war bereits 25 Jahre zuvor erfolgt, wurde aber von den vorwiegend männlichen Bundestagsabgeordneten abgelehnt.

22.11.2005: Angela Merkel wird die erste deutsche BundekanzlerIN

Bei den vorgezogenen Bundestagswahlen 2005 gewann die CDU mit Angela Merkel als Spitzenkandidatin 35,2 Prozent der Stimmen und damit knapp die Wahl. Am 22.11.2005 wurde Angela Merkel vom Bundestag zur ersten deutschen BundeskanzlerIN gewählt. Ihr gingen sieben Männer in diesem Amt voraus.

20.10.2008: Barbara Stamm wird erste Präsidentin des Bayerischen Landtags

Die CSU-Politikerin Barbara Stamm zog 1976 das erste Mal in den Bayerischen Landtag ein. 2008 wurde sie die erste Präsidentin des Bayerischen Landtags und übte dieses Amt bis 2018 aus. Barbara Stamm engagierte sich immer wieder für einen höheren Frauenanteil im Parlament.