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1806 - Bayern wird Königreich

In Anwesenheit des Kaisers Napoleon wird das bisherige Kurfürstentum Bayern feierlich zum Königreich proklamiert, Kurfürst Max IV. Joseph von Pfalz-Bayern wird König Max I. Joseph. Im gleichen Jahr tritt Bayern dem von Napoleon gegründeten Rheinbund bei. Bayern erhält einen großen Gebietszuwachs auf Kosten Österreichs. Auch die zahlreichen weltlichen Herrschaften, die bisher reichsunmittelbar waren, werden 1805/06 in den bayerischen Staat integriert.

1808 - Bayerische Verfassung („Constitution“)

Der König erlässt auf Anraten seines Ministers Maximilian Graf von Montgelas die „Constitution“ (Verfassung), in der die überkommenen Privilegien einzelner Stände, Familien, Provinzen und Städte abgeschafft werden und eine „Nationalrepräsentation“ (Volksvertretung) für ganz Bayern angekündigt wird. Dieses Parlament wird jedoch nie einberufen.

1818 - Verfassungsurkunde für das Königreich Bayern

Die Verfassung von 1818 wird - im Unterschied zu der von 1808 - in allen Teilen verwirklicht und bleibt im Kern bis 1918 gültig. Neu konzipiert ist insbesondere die „Ständeversammlung“ (Parlament); sie besteht aus zwei Kammern: der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten. Die Ständeversammlung hat Anteil an der Gesetzgebung, aber nicht an der Ausübung der Regierungsgewalt durch den König. Insofern bleibt das „Monarchische Prinzip“ gewahrt („konstitutionelle Monarchie“).

1848 - Wahlrechtsreform

Die Kammer der Abgeordneten wird zu einer repräsentativen Volksvertretung. Auf je 31.500 Einwohner kommt ein Abgeordneter, wobei die Regierung die Wahlkreise festlegt. Jede ständische Einteilung entfällt; daher wird nun auch die Bezeichnung „Ständeversammlung“ durch „Landtag“ ersetzt. Wählen kann grundsätzlich jeder volljährige Staatsbürger, der eine direkte Steuer zahlt, unabhängig von deren Höhe. Die Wahl erfolgt weiterhin indirekt und öffentlich. Erst 1881 wird das geheime Wahlverfahren eingeführt.

1848 - Parlamentarische Gruppierungen

Nach der Revolution von 1848 bilden sich allmählich auch in Bayern parlamentarische Gruppierungen und Fraktionen heraus.

1863 wird die linksliberale „Bayerische Fortschrittspartei“ gegründet, 1868/69 formiert sich die konservative „Patriotenpartei“ (später: „Zentrum“).

1871 - Zustimmung des Landtags zum Beitritt Bayerns zum Deutschen Reich

Die Kammer der Reichsräte stimmt den Versailler Verträgen mit großer Mehrheit zu. In der Kammer der Abgeordneten kommt es erst nach 10-tägiger Redeschlacht zur Abstimmung mit 102 Stimmen gegen 48 für die Annahme der Verträge. Bayern wird Teil des Deutschen Kaiserreichs und behält - wie die anderen deutschen Staaten - das Recht auf eine eigene Verfassung und auf die Ausübung der in der Reichsverfassung aufgelisteten Länderkompetenzen (z.B. im Bildungs- und Schulbereich sowie in der Polizeihoheit).

1881 - Einführung des geheimen Wahlrechts

1881 wird in einer Novelle zum Wahlgesetz von 1848 die geheime Wahl eingeführt. Als Berechnungsgrundlage für die Einteilung der Wahlbezirke wird nun die Volkszählung von 1875 zu Grunde gelegt. Die Bevölkerungsentwicklung, vor allem die Verstädterung, führt in den folgenden Jahrzehnten zu Verschiebungen und Ungleichgewichten. Diese wirken sich besonders zum Nachteil der Sozialdemokraten aus, die sich deshalb am radikalsten für Reformen und die Einführung eines reinen Verhältniswahlrechts einsetzen.

1906 - Einführung des direkten Wahlrechts

Zentrum und SPD setzen eine Wahlrechtsreform durch, wonach die Wahlkreise auf Grund der Bevölkerungszahlen von 1900 gesetzlich festgelegt sowie die direkte Wahl und die relative statt der absoluten Mehrheitswahl eingeführt werden. Die Entrichtung einer direkten Steuer bleibt Voraussetzung für die Wahlberechtigung. Die Einführung der Verhältniswahl scheitert am Zentrum.

1918 - Revolution

Im Anschluss an eine Friedensdemonstration auf der Münchner Theresienwiese ergreift Kurt Eisner (USPD) die Initiative und besetzt mit einer Schar von Anhängern die öffentlichen Gebäude. Er stößt dabei nicht auf Widerstand. Im Landtag ruft er die Republik aus. König Ludwig III. flieht aus der Stadt. Erhard Auer (SPD) einigt sich mit Eisner über die Bildung einer Revolutionsregierung, in der Eisner als Ministerpräsident amtiert. Die SPD erhält vier Ministerposten. Der Provisorische Nationalrat, der diese Regierung bestätigt, stellt eine Mischung aus Arbeiter- und Soldatenräten einerseits und Abgeordneten des früheren Landtags andererseits dar und hat nur beratende Funktion (keine Gesetzgebungskompetenz). SPD und USPD streiten über die Frage der künftigen Staatsform: Soll ein Rätesystem (USPD) oder die parlamentarische Republik (SPD) verwirklicht werden?

1919 - Verfassung des Freistaats Bayern („Bamberger“ Verfassung)

In München kommt es nach der Ermordung Kurt Eisners im Februar 1919 zu Unruhen. Als im April die „Räterepublik“ ausgerufen wird, weichen der im Januar neu gewählte Landtag und die Regierung unter Ministerpräsident Johannes Hoffmann (SPD) nach Bamberg aus. Hier entsteht in enger Anlehnung an die „Weimarer“ Reichsverfassung eine neue bayerische Landesverfassung. Bayern wird darin als „Freistaat“ (Republik) und „Mitglied des Deutschen Reiches“ bezeichnet. Das parlamentarische Regierungssystem wird ebenso festgeschrieben wie das Verhältniswahlsystem mit gleichem Wahlrecht für Männer und Frauen. Einen eigenen Akzent setzt die „Bamberger“ Verfassung mit der Einführung einer bayerischen Staatsbürgerschaft, die als Voraussetzung für das Wahlrecht gilt. Als Ausdruck des Grundsatzes, dass die Staatsgewalt von der „Gesamtheit des Volkes“ ausgeht, werden Volksbegehren und Volksentscheide ermöglicht. Ferner beendet die „Bamberger“ Verfassung die Oberhoheit des bayerischen Staates über die Kirche. Adelsprivilegien werden aufgehoben.

1933 - „Gleichschaltung“ des Bayerischen Landtags

Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wird ein „vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ erlassen. In der Folge wird u.a. der Bayerische Landtag aufgelöst und ohne Neuwahl entsprechend des bei der Reichstagswahl vom 5. März 1933 erzielten Wahlergebnisses neu besetzt. So erhält die NSDAP zusammen mit ihrem Koalitionspartner DNVP eine knappe Mehrheit von 52 Stimmen gegen die 50 Stimmen von BVP, SPD und Bauernbund. Die 7 Mandate, die der KPD nach dieser Rechnung zustünden, werden als ungültig erklärt. Der Landtag tagt Ende April 1933 zum letzten Mal und stimmt - wie zuvor bereits der Reichstag in Berlin und wiederum gegen das Votum der SPD - einem Ermächtigungsgesetz zu. Die neue NS-Regierung kann nun auch in Bayern sogar Gesetze mit verfassungsänderndem Charakter ohne Mitwirkung des Parlaments verabschieden. Im Sommer 1933 erfolgt auf Reichsebene das Verbot aller demokratischen Parteien. Mit dem zweiten Gleichschaltungsgesetz werden 1934 endgültig alle Länderparlamente abgeschafft. Die Nationalsozialisten verfolgen ihre politischen Gegner, darunter zahlreiche frühere Reichs- und Landtagsabgeordnete, konsequent. Viele von ihnen werden inhaftiert, misshandelt und ermordet.

1946 - Verfassunggebende Landesversammlung

Durch die erste freie Wahl nach Ende des Zweiten Weltkriegs wird am 30. Juni 1946 die Verfassunggebende Landesversammlung bestimmt. Einzige Aufgabe der 180 Abgeordneten ist die Verabschiedung einer neuen demokratischen bayerischen Landesverfassung. Die Beratungen verlaufen weitgehend harmonisch. Streit gibt es allerdings um das Wahlrecht (Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht?), das Wirtschaftssystem (Plan- oder Marktwirtschaft?), die Einführung des Amts eines bayerischen Staatspräsidenten sowie die Schaffung einer zweiten Parlamentskammer (Senat). Die Landesversammlung verabschiedet am 26. Oktober 1946 die Verfassung, die am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid mit großer Mehrheit angenommen wird. Am gleichen Tag findet die Wahl zum ersten Nachkriegslandtag statt.

1946 - Bayerische Verfassung

Die wichtigsten Bestimmungen der „Verfassung des Freistaates Bayern“:

Die Gesetzgebung steht nicht nur dem Landtag zu, sondern auch dem Volk, das „Träger der Staatsgewalt“ ist. Durch Volksbegehren und Volksentscheide hat es unmittelbaren Anteil an der politischen Willensbildung. Verfassungsänderungen bedürfen der Bestätigung durch die Wählermehrheit. Bis 1999 existiert eine zweite parlamentarische Kammer in Form des Bayerischen Senats. In ihm sitzen die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsverbände (z.B. der Handelskammer) und der Gewerkschaften, der Religionsgemeinschaften, der Universitäten und der Gemeinden. Der Senat hat jedoch nur beratende Funktion; letztlich entscheidet der Landtag. Der vom Landtag gewählte Ministerpräsident bestimmt „die Richtlinien der Politik“; er beruft und entlässt die Minister und Staatssekretäre, bedarf dazu aber der Zustimmung des Landtags. Ein förmliches Misstrauensvotum des Landtags gegenüber dem Ministerpräsidenten ist nicht vorgesehen; dieser muss allerdings dann zurücktreten, wenn „ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten“ zwischen ihm und dem Landtag nicht mehr möglich ist. Landtagswahlen werden nach dem Verhältniswahlsystem durchgeführt. Die Parteien benötigen bis 1973 mindestens 10 Prozent der Stimmen in mindestens einem der sieben Wahlkreise (Regierungsbezirke), um in den Landtag einziehen zu dürfen. Danach wird die Regelung des Bundes übernommen, wonach die Parteien dazu im gesamten Landesdurchschnitt mindestens 5 Prozent der Stimmen erringen müssen.

1949 - Umzug des Landtags ins Maximilianeum

Das alte Landtagsgebäude ist im Zweiten Weltkrieg zerstört worden. Ab 1946 tagt der Landtag zunächst in einer Reihe von Ausweichräumlichkeiten in München, bis das ebenfalls schwer beschädigte Maximilianeum wieder in Stand gesetzt ist. Eigentümer des Maximilianeums ist die gleichnamige Stiftung für hochbegabte Landeskinder, die König Max II. 1852 ins Leben gerufen hatte. Die Stiftung ist nicht bereit, dem Landtag das Gebäude zu verkaufen. Schließlich einigt man sich darauf, dass der Landtag und später auch der Senat im Maximilianeum zu unkündbaren Mietern mit entsprechender Mietzahlung werden, während die Stipendiaten weiterhin dort wohnen dürfen. Bis heute sind mehrere Bauten auf dem Areal entstanden, um Platz für die Abgeordneten und Senatoren zu schaffen; von der Stadt aus über die Isar hinweg gesehen ist jedoch das alte Maximilianeum das dominierende Gebäude geblieben.

1998 - Abschaffung des Senats, Verlängerung der Legislaturperiode und Verkleinerung des Landtags

In einem Volksentscheid, an dem nur knapp 40% der Wahlberechtigten teilnehmen, spricht sich die Mehrheit der Abstimmenden für die Abschaffung der zweiten Parlamentskammer, des Bayerischen Senats, mit Wirkung zum 31. Dezember 1999 aus. Seine beratende Tätigkeit bei der Ausformulierung von Gesetzen wird fortan von jeweils eigens beauftragten Fachleuten übernommen. In der Geschäftsordnung des Landtags wird den kommunalen Spitzenverbänden ein eigenes Anhörungsrecht eingeräumt.

Im gleichen Volksentscheid stimmt das Volk zu, dass die Zahl der Landtagsabgeordneten von 204 auf 180 gesenkt (ursprünglich ebenfalls 180 Abgeordnete, seit 1950 dann 204) und die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre verlängert wird.

2005 - Neuer Plenarsaal

Am 13. Dezember 2005 wird nach 15-monatiger Bauzeit der Neue Plenarsaal des Bayerischen Landtags eröffnet.

Die ersten Plenarsitzungen nach dem Umbau finden vom 13. bis 15. Dezember 2005 statt. Seit diesem Zeitpunkt werden Plenarsitzungen live im Internet übertragen und können über das Videoarchiv des Bayerischen Landtags jederzeit in Bild und Ton abgerufen werden (Web-TV).

An der westlichen Längsseite wird eine Zentraltribüne mit 133 Plätzen für Besucher, Presse und Ehrengäste errichtet.

Der Saal wird gedreht, das Präsidium befindet sich nun nicht mehr an der West-, sondern an der Ostseite. Die Abgeordneten sitzen seit 2005 auf drehbaren sowie vorwärts und rückwärts beweglichen Stühlen.

Der Plenarsaal ist mit einer semitransparenten Lichtdecke ausgestattet.